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Dokument-ID: 1273333
1.12 Informationsansprüche von Gesellschaftern (inkl Jahresabschlüsse)
Materiellrechtliche Einordnung
Informations- und Einsichtsrechte von Gesellschaftern – einschließlich ausgeschiedener Gesellschafter – können im Außerstreitverfahren durchgesetzt werden. Dies umfasst insbesondere: