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Neu Dokument-ID: 1202425

Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Kostenschuldner

Nur zwischen dem Mandanten und dem von ihm beauftragten Rechtsanwalt besteht ein Vertragsverhältnis, sodass der beauftragte Rechtsanwalt seine Kosten nur dem Mandanten gegenüber geltend machen kann. Wenn der Rechtsanwalt gegenüber dem Schädiger (bzw dessen Versicherung) für den Mandanten dessen Ansprüche durchsetzen kann, hat der Mandant auch einen Anspruch darauf, dass ihm der Schädiger die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten ersetzt.

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