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Armin Obermayr | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Pflichtangaben auf der Honorarnote (inkl Umsatzsteuerausweis)

Berechtigung und Verpflichtung zur Rechnungsausstellung

Rechtsanwälte, die Umsätze iSd § 1 Abs 1 Z 1 UStG ausführen, sind umsatzsteuerlich berechtigt Rechnungen auszustellen. Werden die Leistungen ggü Unternehmern erbracht, besteht eine umsatzsteuerliche Verpflichtung zur Rechnungsausstellung. Bei Leistungserbringung an juristische Personen ohne Unternehmereigenschaft ist der leistungserbringende Unternehmer ebenfalls nach § 11 verpflichtet, Rechnungen auszustellen, soweit die Leistung für das Unternehmen des Leistungsempfängers erbracht wurde. In allen Fällen, in denen der Rechtsanwalt umsatzsteuerlich zur Rechnungsausstellung verpflichtet ist, müssen Rechnungen gem § 11 Abs 1 Z 1 letzter Satz innerhalb von 6 Monaten nach Beendigung der Leistungserbringung ausgestellt werden.

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