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Dokument-ID: 1202419
2 Kostenverzeichnis
Inhalt des Kostenverzeichnisses
Das Kostenverzeichnis oder auch die Kostennote hat eine genaue ziffernmäßige Aufstellung aller von der Partei beanspruchten Kostenbeträge zu enthalten. Die bloße Nennung einer kostenverursachenden Tatsache reicht für einen Kostenzuspruch nicht aus. Fehler bei der Verzeichnung von Kosten führen – abgesehen von Rechenfehlern – zum Verlust des Kostenersatzanspruchs, sind also nicht verbesserbar.