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Neu Dokument-ID: 436730

Clemens Purtscher - Michael Schmid | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1.2 Anforderungen an Flucht- und Rettungswege gem OIB-Richtlinie 2

Begriffsbestimmung

Fluchtwege ermöglichen den Benützern von Bauwerken im Gefahrenfall grundsätzlich ohne fremde Hilfe das Erreichen eines sicheren Ortes des angrenzenden Geländes im Freien – in der Regel eine Verkehrsfläche.

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