Drohnenverordnung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (EU-Drohnen-Verordnung) vereinheitlicht das Fliegen von Drohnen (sogenannte „unbemannte Luftfahrzeuge“) in der EU, einschließlich Modellflugzeugen und gilt seit dem 31. Dezember 2020 in allen EU-Mitgliedstaaten.
Gem Art 1 enthält die Verordnung detaillierte Bestimmungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeugsysteme sowie für das Personal, darunter auch für Fernpiloten und an diesem Betrieb beteiligte Organisationen. Trotz der Verordnung dürfen einzelne Länder weiterhin Flugverbotszonen festlegen, zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen. In Österreich sind diese Zonen in der App „Dronespace“ und der Desktop-Version im Web einsehbar.
Die EU-Drohnen-Verordnung teilt den Drohnenbetrieb nach Gewicht und Einsatzumgebung in die Kategorien „open“, „specific“ und „certified“ ein. Behördliche Bewilligungen sind nur für die Kategorien „specific“ und „certified“ notwendig, wobei letztere noch nicht vollständig reguliert ist. Für die „open“ Kategorie ist eine Bewilligung nur erforderlich, wenn die Bedingungen dieser Kategorie nicht erfüllt sind. Eine Betriebsbewilligung ist dann in der Kategorie „specific“ erforderlich.
Seit dem 31. Dezember 2020 müssen sich alle Betreiber:innen von Drohnen ab 250 Gramm (und auch leichtere Drohnen bei hoher Geschwindigkeit oder mit Kamera) online registrieren. Dies gilt auch für Modellflugzeugbetreiber:innen. Zusätzlich ist ein Drohnenführerschein für Drohnen ab 250 Gramm erforderlich. In der „open“ Kategorie entfällt dafür die Bewilligungspflicht.
Hersteller müssen Drohnen mit einer CE-Zertifizierung (C0-C4) kennzeichnen und ein Informationsblatt über die Pflichten der Betreiber beilegen. Während einer Übergangsphase können auch ältere Drohnen, die vor dem 31. Dezember 2020 gekauft wurden, unter bestimmten Bedingungen ohne CE-Kennzeichnung in der „open“ Kategorie genutzt werden. Betreiber müssen sich jedoch online registrieren.