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Albert Scherzer | Glossar

Elektromagnetische Konformitätsbewertung

Die elektromagnetische Konformitätsbewertung ist das Verfahren, mit dem festgestellt und dokumentiert wird, dass ein elektrisches Gerät oder elektronisches Betriebsmittel die Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) erfüllt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Produkt im Betrieb keine unzulässigen elektromagnetischen Störungen verursacht und selbst ausreichend unempfindlich gegenüber externen Störeinflüssen ist. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine solche Bewertung für nahezu alle elektrischen Geräte, bevor sie auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden. In der EU regelt die EMV-Richtlinie (2014/30/EU) diese Pflichten; in Österreich wurden die Bestimmungen im Elektrotechnikgesetz 1992 und der Elektromagnetische Verträglichkeitsverordnung 2015 (EMVV 2015) umgesetzt. Die Konformitätsbewertung umfasst typischerweise Prüfungen der Störaussendungen (Emissionsmessungen) und der Störfestigkeit (Immunitätsprüfungen) des Geräts nach harmonisierten Normen. Hersteller müssen eine technische Dokumentation erstellen, die die Einhaltung der Grenzwerte und Normanforderungen belegt, und eine Konformitätserklärung abgeben. Die gängigste Vorgangsweise ist das Verfahren der internen Fertigungskontrolle, bei dem der Hersteller selbst für die EMV-Prüfungen sorgt und die Konformität auf eigene Verantwortung erklärt. Alternativ kann – insbesondere bei komplexen oder neuartigen Produkten – eine EU-Baumusterprüfung unter Einbeziehung einer unabhängigen, notifizierten Prüfstelle erfolgen. Nach erfolgreich durchlaufener Konformitätsbewertung bringt der Hersteller die CE-Kennzeichnung am Produkt an, die signalisiert, dass die EMV-Vorschriften eingehalten werden. Die elektromagnetische Konformitätsbewertung ist somit ein zentraler Bestandteil der Produktzulassung im Bereich Elektrotechnik und trägt dazu bei, Funkstörungen und Beeinträchtigungen anderer Geräte im Betrieb zu verhindern.