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Neu Dokument-ID: 1183754

Sophie Rendl | Glossar

Elektrisches Betriebsmittel

Gem § 1 Abs 1 Elektrotechnikgesetz sind elektrische Betriebsmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen zur Gewinnung, Fortleitung oder zum Gebrauch elektrischer Energie bestimmt sind.

Auch Geräte (Apparate) oder eine als Funktionseinheit auf dem Markt bereitgestellte Kombination solcher Geräte (Apparate), die für den Endnutzer bestimmt sind und elektromagnetische Störungen verursachen können oder deren Betrieb durch elektromagnetische Störungen beeinträchtigt werden kann, sind elektrische Betriebsmittel. Betriebsmäßige Zusammenfassungen mehrerer elektrischer Betriebsmittel, die als bauliche Einheit in Verkehr gebracht werden und zumindest zu diesem Zeitpunkt als bauliche Einheit ortsveränderlich sind, gelten ebenfalls als elektrische Betriebsmittel; Beispiele sind Maschinen, Transformatoren, Schaltgeräte, Messgeräte, Kabel und Leitungen.

Werden elektrische Betriebsmittel üblicherweise von elektrotechnisch fachunkundigen Personen benutzt, muss ihnen eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache beigefügt werden.