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Dokument-ID: 895433
4.3 Grundlagen der Haftung
Haftung und Verantwortlichkeit
Rechtliche Konsequenz eines Fehlverhaltens, dh eines Verstoßes gegen Bestimmungen der Rechtsordnung, ist, dass die Person, die für das Fehlverhalten verantwortlich ist, für dieses einzustehen hat („Haftung“). Welche Folgen die Haftung hat, hängt von dem jeweiligen Verstoß ab. Infrage kommen zivilrechtliche, strafrechtliche oder verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen. Diese schließen einander nicht aus, sie können auch nebeneinander bestehen.