2.3.3 Arten der Notbeleuchtung (ÖNORM EN 1838:2019-11-15)
Die ÖNORM EN 1838:2025-03-01 unterscheidet unter dem Oberbegriff „Notbeleuchtung“ zwischen einer Beleuchtung, die es einer Person ermöglicht, bei einer drohenden Gefahr (zB Ausfall der allgemeinen Stromversorgung) den Ort, an dem sich die Person befindet, selbst zu verlassen oder durch Einsatzkräfte evakuiert zu werden („Sicherheitsbeleuchtung“; s Kap 7.1) und einer von der allgemeinen Stromversorgung unabhängigen Beleuchtung, bei der die Person an ihrem Aufenthaltsort verbleiben kann („Räumlich begrenzte Beleuchtung“ oder „Ersatzbeleuchtung“).