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Dokument-ID: 984182
5.1 Übungen nach der Arbeitsstättenverordnung
In der AStV sind in den folgenden Fällen Übungen der Arbeitnehmer vorgeschrieben:
Alarmeinrichtungen (§ 12 Abs 3 AStV)
Sind in einer Arbeitsstätte Alarmeinrichtungen behördlich vorgeschrieben, müssen mindestens jährlich während der Arbeitszeit Alarmübungen durchgeführt werden. Über die Durchführung sind Aufzeichnungen zu führen.