3.6 Flüssigkeitsleckagen und elektrische Einrichtungen
Elektroinstallationen, elektrische Anlagen, elektrische Betriebsmittel und flüssigkeitsführende Leitungen und mit ihnen verbundene Installationen und Armaturen, allen voran wasserführende Systeme, sind faktisch stets vergesellschaftet in Gebäuden vorhanden. Werden Gebäude oder bauliche Einrichtungen für betriebliche Zwecke genutzt, können neben Wasser auch andere Flüssigkeiten von Bedeutung sein, wie dies zB in chemischen Laboratorien oder in Produktionsstätten für chemische oder pharmazeutische Substanzen der Fall ist.