1.1.3 Organisation bei brandgefährlichen Tätigkeiten
Allgemeines
Brandgefährliche Tätigkeiten (Feuer- und Heißarbeiten) bedürfen der Freigabe durch den Brandschutzbeauftragten mittels Freigabeschein. Den Freigabeschein finden Sie auch in diesem und anderen WEKA-Werken. Fremdsprachige Versionen (Englisch, Polnisch, Serbokroatisch, Tschechisch, Türkisch) stehen im Download-Bereich der Website des TRVB-Arbeitskreises zur Verfügung. Durch den Brandschutzbeauftragten sind dabei ua die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und der Termin der Arbeiten festzulegen.