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Dokument-ID: 277610
5.3 Unterweisung betriebsfremder Personen
Die Unterweisung von Mitarbeitern unterscheidet grundsätzlich nicht zwischen betriebszugehörigen und betriebsfremden Mitarbeiter(innen). Entsprechend der Aufgabenstellung muss die Ausbildung gleiche Inhalte und gleiche Zielsetzung beinhalten.