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Dokument-ID: 707384
3.2.3 Erweiterte Löschhilfe
Erweiterte Löschhilfe – Definition
Die TRVB 001 „Definitionen“ versteht unter Erweiterter Löschhilfe die Gesamtheit jener Löschmaßnahmen, die vor Eintreffen der Feuerwehr entsprechend einem bestehenden Organisationsschema von hiefür geschulten und hiezu bestimmten Personen mit Löschgeräten durchgeführt werden können.