5.1 Erstunterweisung für jugendliche Arbeitnehmer
Sachverhalt
Beispiel:
Sachverhalt
Verwaltungsgerichtshof vom 24.11.2006, Geschäftszahl: 2006/02/0235
Im Zuge eines Arbeitsunfalles wurde ein jugendlicher Arbeitnehmer getötet. Anlässlich der behördlichen Erhebungen stellte sich heraus, dass der Nachweis einer Erstunterweisung des jugendlichen Arbeitnehmers nicht erbracht werden konnte. Lediglich eine Zeugenaussage eines Mitarbeiters, die dieser während des Verfahrens tätigte, bestätigte, dass eine derartige Unterweisung durchgeführt worden war. Dessen ungeachtet wurde über den handelsrechtlichen Geschäftsführer als zur Vertretung nach außen berufenes Organ wegen der Übertretung der Unterweisungsvorschriften des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetzes (KJBG) und des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) eine Geldstrafe verhängt.
Konsequenz:
Vom Verwaltungsgerichtshof als letzte Instanz wurde die Bestrafung bestätigt.