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Stefan Krähan | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.8.5 Kollektive Schutz- bzw Sicherungsmaßnahmen bei Photovoltaikanlagen auf Dächern

ISd kollektiven Schutzmaßnahmen sollten insbesondere Geländer als Absicherung in der Praxis zur Anwendung kommen. Als Mindestanforderung für Geländer ist die ÖNORM EN 13374 (Temporäre Seitenschutzsysteme – Produktfestlegungen – Prüfverfahren) als Regel der Technik und Bauausführung für Geländer heranzuführen. Diese Norm gilt für Seitenschutzsysteme an ebenen und geneigten Flächen und legt die Anforderungen an temporäre Seitenschutzsysteme fest, die nach drei Klassen unterschieden werden. In der Ausstattungsklasse C ergeben sich unter anderem die Höhen- und Abstandsvorgaben sowie, ob eine zusätzliche Fußleiste benötigt wird. Der Individualschutz ist nach Arbeitsschutzgesetz nachrangig, daher ist ein Geländersystem, das heißt ein Kollektivschutz zu bevorzugen. Soweit die objektbezogene Situation keinen Schutz gegen Absturz zulässt, können entsprechende Anschlageinrichtungen geplant werden. Entsprechend den Vorgaben der europäisch harmonisierten Norm ÖNORM EN 13374 werden Einsatzgrenzen in Abhängigkeit vom Neigungswinkel der Arbeitsfläche zur Horizontalen und von der möglichen Absturzhöhe festgelegt. Es sind drei Klassen bzw drei unterschiedliche Vorgaben in dieser Norm enthalten und festgelegt.

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