8.3 Die Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF
Allgemeines
Durch die Verordnung elektromagnetische Felder – VEMF, BGBl II Nr 179/2016, wird ab 1. August 2016 die zulässige Exposition am Arbeitsplatz gegenüber elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz geregelt. Mit der VEMF als Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG wird die Richtlinie 2013/35/EU in nationales Recht umgesetzt. Die Verordnung regelt nicht den Schutz vor vermuteten gesundheitsschädlichen Langzeitwirkungen, wie Kopftumore oder Leukämie, oder den Schutz bei Vorliegen von Elektrosensibilität.