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Dokument-ID: 243529
1.4.1 Brandschutz – Periodische Überprüfungen
Gemäß Pkt 5.1.3.7 der TRVB 119 „Betrieblicher Brandschutz, Organisation“ haben periodische Überprüfungen sämtliche Sicherheitseinrichtungen zu umfassen, wie zB tragbare Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Steigleitungen, Wandhydranten usw. Die Wartungstätigkeit hat durch Fachfirmen zu erfolgen, eine Revision durch eine akkreditierte Überwachungsstelle.