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Dokument-ID: 1031894
2 Information, Unterweisung und Qualifikation der Arbeitnehmer/innen
Arbeitnehmer/innen sind über die Gefahren und die zur Abwehr der Gefahren festgelegten Maßnahmen zu informieren, sodass sie erkennen können, ob die erforderlichen Schutzmaßnahmen gesetzt wurden. Arbeitgeber/innen haben sich zu vergewissern, dass die Arbeitnehmer/innen die vermittelte Information auch verstanden haben.