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Dokument-ID: 1154421
3.3 Arbeitsplatzevaluierung bei Drohneneinsatz
Der Arbeitgeber hat gem § 4 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) die gesetzliche Verpflichtung, eine Evaluierung bzw Gefahrenanalyse durchzuführen, und das gilt auch für die Anwendung von Drohnen. Im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung bzw Gefahrenanalyse für den Einsatz von Drohnen ist Folgendes ganz allgemein zu berücksichtigen: