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Dokument-ID: 1032306
1.3 Grundsätzliche Prüfintervalle
Für elektrotechnische Anlagen an sich wird grundsätzlich in der Elektroschutzverordnung (ESV) das Überprüfungsintervall mit fünf Jahren festgelegt. Hierbei gibt es Unterscheidungen, welche sich vor allem auf die Nutzung und Komplexität (sinngemäß) der Anlage beziehen.