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Neu Dokument-ID: 1183755

Sophie Rendl | Glossar

Elektroschutzverordnung

Die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Gefahren durch den elektrischen Strom (Elektroschutzverordnung 2012 – ESV 2012) gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes.

Zum Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen vor Gefahren, die vom elektrischen Strom ausgehen, haben Arbeitgeber:innen dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel nach den anerkannten Regeln der Technik betrieben werden, sich stets in sicherem Zustand befinden und Mängel unverzüglich behoben werden. Wenn die Betriebsverhältnisse eine unverzügliche Mängelbehebung nicht zulassen, sind geeignete Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer:innen zu ergreifen (zB durch Absperren, Kenntlichmachen, Anbringen von Schildern) und die betroffenen Arbeitnehmer:innen darüber zu informieren. Sie regelt außerdem in § 7, dass Arbeitgeber:innen dafür zu sorgen haben, dass die elektrischen Anlagen in ihren Arbeitsstätten und auf Baustellen sowie die von ihnen ihren Arbeitnehmer:innen als Arbeitsmittel zur Verfügung gestellten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nur verwendet werden, wenn die entsprechenden Kontrollen und Prüfungen durchgeführt werden.

Arbeitgeber:innen haben dafür zu sorgen, dass vor dem Beginn von Arbeiten, die im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden, der Arbeitsbereich eindeutig festgelegt wird und die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden. Dabei sind insbesondere die fünf Sicherheitsregeln einzuhalten, nämlich das Freischalten, das Sichern gegen Wiedereinschalten, die Feststellung der Spannungsfreiheit, das Erden und Kurzschließen, das Abdecken oder Abschranken von benachbarten, unter Spannung stehenden Teilen.