4 Verwendung von elektrischen Altanlagen
Um optimalen Personenschutz gegen elektrischen Schlag zu gewährleisten, ist es seit dem Jahr 1996 gesetzlich vorgeschrieben, neu errichtete elektrische Versorgungsanlagen mit einem Zusatzschutz in Form eines Fehlerstrom-Schutzschalters mit einem Nennfehlerstrom von höchstens 0,03 Ampere auszustatten, der die Steckdosenkreise im Fall eines entsprechenden Fehlerstroms gegen Erde spannungsfrei schaltet. Jedoch dürfen nach dem Elektrotechnikgesetz – ETG elektrische Altanlagen auch dann betrieben werden, wenn sie nicht den aktuellen elektrotechnischen Normen entsprechen, sofern sie den zum Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Sicherheitsvorschriften entsprechen. Erst wenn eine wesentliche Erweiterung oder Änderung der Altanlage erfolgt, sind die aktuellen Errichtungsvorschriften anzuwenden.