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Neu Dokument-ID: 895429

Nikolaus Sauerschnig - Jakob Stadler | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1 Einleitung

Der Begriff Unterweisung meint im Allgemeinen den ausdrücklichen Hinweis auf bestimmte Gefahren, denen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgesetzt werden. Die Pflicht zur Durchführung von Unterweisungen in der Arbeitswelt ergibt sich unmittelbar aus den gesetzlichen Vorgaben, wobei die Unterweisung stets nur eines von vielen Mitteln darstellt, um die Sicherheit am Arbeitsplatz sicherzustellen. Neben der Unterweisung ist es zudem essenziell, dass (auch) technische Maßnahmen zur Absicherung gesetzt werden. Hinzukommend sind regelmäßig Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Schutzvorschriften zu überprüfen.

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