4.1 Gründungsschritte KG
Grundlagen der Kommanditgesellschaft
Unter einer Kommanditgesellschaft versteht man eine Personengesellschaft, die unter gemeinschaftlicher Firma geführt wird und bei der bei einem oder mehreren Gesellschaftern die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern betragsmäßig beschränkt ist, während mindestens ein Gesellschafter gegenüber den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet (§ 161 Abs 1 UGB). Durch die Gesellschaftsform der KG ist die Beteiligung mit einem bestimmten, frei wählbaren Kapital an einer Personengesellschaft möglich, ohne unbeschränkt für deren Schulden zu haften.