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Dokument-ID: 999681
2.2 Vereinbarung von Vollarbeitszeit
Vertragliche Vereinbarung
Das Ausmaß und die konkrete Lage der Arbeitszeit sind zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer „frei“ – innerhalb der gesetzlichen Grenzen (beachte insbesondere die Höchstgrenzen der Arbeitszeit gem § 9 AZG) – zu vereinbaren.