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Dokument-ID: 284983
3.1 Pflichtversicherung Unfallversicherung
Für geringfügig Beschäftigte besteht grundsätzlich nur eine Pflichtversicherung in der Unfallversicherung. Der Unfallversicherungsbeitrag ist ausschließlich vom Dienstgeber zu leisten. Für geringfügig beschäftigte echte Dienstnehmer im System „Abfertigung neu“ ist auch der BV-Beitrag in Höhe von 1,53 % zu leisten.