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Aktien und Anteile
Die Aktien und Anteile an einer AG sind einfacher handel- und übertragbar als Anteile an anderen Gesellschaften. Wichtiges zur Kapitalerhaltung finden Sie hier.
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                                                Anmeldung der Ausgabe von BezugsaktienMuster eines Antrages auf Anmeldung der Ausgabe von Bezugsaktien für Mitarbeiter beim Handelsgericht nach bedingter Kapitalerhöhung einer Aktiengesellschaft.WEKA (red) | Muster | Firmenbuchantrag | Dokument-ID: 832192
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                                                Aktienkaufvertrag (Aktiengesellschaft) in Bezug auf NamensaktienMuster für einen Aktienkaufvertrag (Verkauf einer AG an eine AG) mit Bestimmungen über Kaufpreis, Gewährleistung, Bilanzgewinn, Signing und Closing.Autoren von DLA Piper Weiss-Tessbach (Kanzleiteam) - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 407838
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                                                Kapitalerhaltung AGDie Vorschriften über die Kapitalerhaltung in der AG dienen vor allem dem Gläubigerschutz. Die zentrale Verbotsnorm ist das Verbot der Einlagenrückgewähr (§ 52 AktG). Daneben ist auch der Erwerb eigener Aktien grundsätzlich verboten.Verena Ehrnberger - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 474154
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                                                AktienUnter einer Aktie versteht man einerseits einen Anteil am Grundkapital (Nennbetrags- oder Stückaktie). Als Wertpapier kann sie Inhaber- (Inhaberaktie) oder Orderpapier (Namensaktie) sein.Verena Ehrnberger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 491421
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                                                VertraulichkeitsvereinbarungBei diesem Dokument handelt es sich um ein Vertragsmuster für eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die Sie an ihre Bedürfnisse adaptieren können.Christian Stuppnig - Michael Gstöttner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1049319
 
    