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Satzung AG

Die Satzung einer AG ist zwingend in Notariatsaktsform festzustellen. Mindestinhalt sind gem § 17 Abs 1 AktG

  • Die Firma und den Sitz der Gesellschaft
  • Den Gegenstand des Unternehmens
  • Die Höhe des Grundkapitals, weiters, ob Inhaber- oder Namensaktien ausgegeben werden
  • Ob das Grundkapital in Nennbetragsaktien oder Stückaktien zerlegt ist, bei Nennbetragsaktien die Nennbeträge der einzelnen Aktien, bei Stückaktien deren Zahl und, wenn mehrere Gattungen bestehen, die Gattung der einzelnen Aktien
  • Die Art der Zusammensetzung des Vorstands (Zahl der Vorstandsmitglieder)
  • Die Form der Veröffentlichungen der Gesellschaft