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Haftung
Auch bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann es in bestimmten Fällen zur Haftung einzelner Gesellschafter kommen (Haftungsdurchgriff).
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                                                Allgemeines zum HaftungsdurchgriffGrundsätzlich haftet ein GmbH-Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft nicht (Trennungsprinzip); in bestimmten Fällen kann es allerdings zu einer Durchgriffshaftung kommen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681632
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                                                Vermögens- oder SphärenvermischungEine generelle Vermögens- oder Sphärensvermischung gilt aus Voraussetzung für einen Haftugnsdurchgriff.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681635
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                                                Qualifizierte UnterkapitalisierungIn dem Bestreben, nur Extremfälle zu erfassen, wird der Haftungsdurchgriff von der hM auf die sog „qualifizierte Unterkapitalisierung“ beschränkt.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681637
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                                                Missbrauch der Leitungsmacht/faktische GeschäftsführungEine Durchgriffshaftung wird außerdem bei einem Missbrauch der Leitungsmacht diskutiert. Diese Fallgruppe war bereits Gegenstand von OGH-Urteilen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681639
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                                                RechtsmissbrauchEine weiteres Tatbestandsmerkmal für einen Haftungsdurchgriff stellt der Missbrauch der Rechtsform dar.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 681641
 
    