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WEKA (atr) | News | 26.01.2012
Neu auf Ihrem Portal: der Onlineauftritt eines Unternehmens
Jetzt neu auf Gesellschaftsrecht online: Vorlagen für Firmenbucheingaben zur Anmeldung der Internetadresse einer GmbH oder eines Einzelunternehmens
Seit dem GesRÄG 2011 können Rechtsträger ihre Internetadresse im Firmenbuch eintragen lassen. Verpflichtend ist dies nur für börsenotierte AG, anderen Gesellschaften und Einzelunternehmen steht es frei, ihre Adresse eintragen zu lassen. Ändert sich eine eingetragene Internetadresse, ist auch dies im Firmenbuch einzutragen.
Vorlagen für die entsprechenden Firmenbucheingaben am Beispiel eines Einzelunternehmens oder einer GmbH finden Sie auf Gesellschaftsrecht online:
- Eintragung der Adresse einer Internetseite (Einzelunternehmen)
- Eintragung der Änderung der Adresse einer Internetseite (Einzelunternehmen)
- Firmenbucheingabe zur Eintragung der Internetseite einer GmbH
Nähere Informationen zum Onlineauftritt im Firmenbuch liefert Ihnen der Expertenbeitrag unseres Newsletter-Herausgebers Mag. Georg Streit vom Jänner 2012: