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Praxiswissen
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Ausgangspunkt: CSRD und österreichisches NaBeG
Mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG, BGBl I Nr 6/2026) hat Österreich die Vorgaben der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das Unternehmensrecht integriert.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1276721 -
Anwendungsbereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die konzerndimensionale Pflicht trifft nach § 267a UGB Mutterunternehmen einer „großen Gruppe“, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und auf konsolidierter Basis im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1276722 -
Einbettung in den Lagebericht: Nachhaltigkeitserklärung nach § 243b UGB
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nach § 243b Abs 1 UGB klar erkennbar in einem dafür vorgesehenen Abschnitt des Lageberichts aufzunehmen („Nachhaltigkeitserklärung“).Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1276723 -
Begrenzung der Berichtspflicht entlang der Wertschöpfungskette (§ 243ba UGB)
Ein besonders praxisrelevanter Aspekt des NaBeG ist die Begrenzung von ESG-Datenanforderungen gegenüber KMU in der Wertschöpfungskette.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1276724 -
Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts und Zusicherungsvermerk
Die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist im Titel „Abschlussprüfung und Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung“ des UGB verankert:Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1276725 -
Offenlegung, Fristen und Zwangsstrafen
Die Pflicht zur Einreichung von Jahresabschluss und Lagebericht (einschließlich Nachhaltigkeitsbericht) wird durch NaBeG teilweise neu ausgestaltet.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1276726 -
Bedeutung für Standard-GmbHs und „NaBeG-Readiness“
Obwohl die typische österreichische Standard-GmbH (unterhalb 1.000 Mitarbeitern/EUR 450 Mio Umsatz) nicht direkt nach NaBeG berichtspflichtig ist, entfaltet das Gesetz über mehrere Kanäle Wirkung auf deren Beratungspraxis.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1276727