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Grundlagen der SE
Obwohl die SE eine der Aktiengesellschaft ähnliche Rechtsform ist, gibt es einige Besonderheiten zu beachten.
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                                                Die Societas Europaea als „europäische“ GesellschaftsformDie Societas Europaea ist eine in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung stehende Gesellschaftsform.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244393
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                                                Grundcharakteristika der Societas EuropaeaDarstellung der Grundcharakteristika der Societas Europaea, wie zum Beispiel unionsrechtliche Bestimmungen, Grundkapital, Sitz und Hauptverwaltung sowie Firma.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258122
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                                                Die SE als AktiengesellschaftDie SE ist als Aktiengesellschaft konzipiert und in jedem Mitgliedsstaat wie eine nationale AG zu behandeln, sie ist aber keine nationale AG nach österreichischem Recht.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241232
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                                                NormenhierarchieHierbei handelt es sich um Erläuterungen zur Anwendung unterschiedlicher Normen in Bezug auf die Societas Europaea (SE).Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 258034
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                                                Sitz der SEWissenswertes zur Verpflichtung der Societas Europaea (SE), ihren Sitz in der Satzung bekanntzugeben, der in der Gemeinschaft beziehungsweise gegebenenfalls im EWR liegen muss.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252991
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                                                KapitalWissenswertes über das Grundkapital einer Societas Europaea, insbesondere die Festlegung der Währung sowie die Höhe des erforderlichen MindestkapitalsThomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248110
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                                                Firmenwahl Societas EuropaeaDie Firma hat den Rechtsformzusatz "SE" (Societas Europaea) zu enthalten, der entweder voran- oder nachgestellt wird. Der Rechtsformzusatz sorgt europaweit für eine einheitliche Erkennbarkeit der Rechtsform und ist daher zwingend zu beachten.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248199
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                                                Allgemeine Anmerkungen zu den GründungsverfahrenAn dieser Stelle finden Sie allgemeine Erörterungen zur Frage, welche Gründungsverfahren für die Gründung einer Societas Europaea (SE) zur Verfügung stehen.Thomas Ratka | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252791
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                                                Gründung einer SECheckliste zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft mit Fallbeispielen zu verschiedenen Gründungsvarianten.WEKA (red) - Raphael Albert | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 449907
 
    