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Anwendungsvoraussetzungen für das UmgrStG
Grundlegende Informationen über die unterschiedlichen Arten der Realteilung, den Teilungsvertrag und die Rechtsfolgen einer nicht unter Art V UmgrStG fallenden Realteilung.
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                                                Begriff der RealteilungIn welchen Fällen nach § 27 Abs 1 UmgrStG eine Realteilung vorliegt, erfahren Sie in nachfolgendem Fachbeitrag.
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                                                UnterscheidungskriterienNach dem Inlandsbezug lassen sich Realteilungen unterscheiden in inländische, ausländische und grenzüberschreitende Realteilungen.Christine Unger - Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286464
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                                                Anwendungsbereich des UmgrStG: Teilungsfähiges Vermögen, Teilungsvertrag etc.Qualifizierte Kapitalanteile zählen nicht zum realteilungsfähigen Vermögen. Sie können daher nur dann begünstigt übertragen werden, wenn sie Teil eines Betriebes oder Teilbetriebes sind.Christine Unger - Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 916682
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                                                Realteilung und atypisch stille BeteiligungDie Realteilung einer atypisch (unechten) stillen Gesellschaft (vgl EStR 2000 Rz 5815) kann unter den Anwendungsbereich des Art V UmgrStG fallen.Christine Unger - Michael Petritz | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286620
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                                                Rechtsfolgen einer nicht unter Art V UmgrStG fallenden RealteilungWerden Ansprüche eines Mitunternehmers in Geld oder Sachabfindungen befriedigt, kommt eine rückwirkende Veräußerungsgewinnermittlung nicht in Betracht. Hier ist der Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages maßgebend.Christine Unger - Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 916730
 
    