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Praxiswissen
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                                                Verschmelzung von Aktiengesellschaften: GrundlagenFolgender Beitrag beschäftigt sich mit gesetzlichen Grundlagen zur Verschmelzung einer AG, dem aktienrechtlichen Verschmelzungsbegriff, Regelung der Verschmelzungstypen, Charakteristika, Gesamtrechtsnachfolge und dem Erlöschen der Gesellschaft.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 328391
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                                                Verschmelzung von Aktiengesellschaften: Beteiligte GesellschaftenFolgender Beitrag beschäftigt sich mit der Verschmelzung von AG und der Firmenbucheintragung, dem Liquidationsstadium und der Insolvenz der Gesellschaft.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 328398
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                                                Vorbereitung der Verschmelzung durch AufnahmeIm Zuge der Vorbereitung der Verschmelzung durch Aufnahme haben die Vorstände der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ua einen Verschmelzungsvertrag abzuschließen oder einen schriftlichen Entwurf aufzustellen.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431869
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                                                Vorbereitung und Durchführung der HauptversammlungIm nachstehenden Beitrag finden Sie die wichtigsten Aspekte zur Vorbereitung und Durchführung der Hauptversammlung übersichtlich dargestellt.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431954
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                                                Erhöhung des Grundkapitals zur Durchführung der VerschmelzungDie Kapitalerhöhung zur Durchführung der Verschmelzung kann entweder als ordentliche Kapitalerhöhung, als bedingte Kapitalerhöhung oder mittels genehmigten Kapitals durchgeführt werden.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431994
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                                                Unterbleiben der Gewährung von AktienUnter welchen Voraussetzungen die Gewährung von Aktien unterbleiben muss bzw kann, können Sie diesem Beitrag entnehmen.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432015
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                                                KapitalerhaltungsschutzDer Gläubigerschutz darf nicht dadurch gemindert werden, dass eine Gesellschaft mit hohem Stammkapital auf eine Gesellschaft mit niedrigerem Stammkapital verschmolzen wird.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432028
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                                                Durchführung der VerschmelzungDiesem Beitrag sind grundlegende Informationen zur Anmeldung bzw Eintragung der Verschmelzung und der Rolle des Vorstands hierbei zu entnehmen.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432497
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                                                Folgen eines unangemessenen UmtauschverhältnissesIst das Umtauschverhältnis oder sind die allfälligen baren Zuzahlungen nicht angemessen festgelegt, so hat jeder Aktionär einer der beteiligten Gesellschaften einen Anspruch gegen die übernehmende Gesellschaft auf Ausgleich durch bare Zuzahlungen.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432504
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                                                Vereinfachte Verschmelzung§ 231 AktG sieht für zwei Tatbestände Erleichterungen für die Beschlussfassung in der übernehmenden Gesellschaft vor, und zwar vereinfacht gesagt für die Konzernverschmelzung und für die Bagatellverschmelzung.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 328579

 
    