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Praxiswissen
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                                                Verschmelzung von GmbH: VorbemerkungenDie Verschmelzung ist im GmbHG in den §§ 96–101 GmbHG geregelt. Subsidiär finden kraft ausdrücklicher gesetzlicher Verweisung (§ 96 Abs 2 GmbHG) die geschäftsanteilenrechtlichen Verschmelzungsbestimmungen der §§ 220 bis 233 AktG Anwendung.Andrea Futterknecht - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 273719
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                                                Beteiligte GesellschaftenBei einer rechtsformübergreifenden Verschmlezung muss die übertragende GmbH grundsätzlich bereits im Firmenbuch eingetragen sein, Vorbereitungshandlungen sind aber zulässig.Andrea Futterknecht | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 273735
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                                                Vorbereitung der GmbH-Verschmelzung durch AufnahmeDieser Beitrag stellt die wichtigsten Aspekte der Vorbereitung der GmbH-Verschmelzung durch Aufnahme dar. Es wird ua auf den Verschmelzungsvertrag und auf Bilanzen eingegangen.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432696
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                                                Vorbereitung und Durchführung der GeneralversammlungGem § 97 Abs 1 GmbHG sind den Gesellschaftern zur Vorbereitung des Generalversammlungsbeschlusses Unterlagen zu übersenden. Weitere Punkte zum Thema werden im nachstehenden Beitrag erläutert.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432710
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                                                Erhöhung des Stammkapitals zur Durchführung der VerschmelzungEine Kapitalerhöhung, die im Verschmelzungsvorgang neuer Geschäftsanteile an der übernehmenden Gesellschaft zur Gewährung an die Gesellschafter der übertragenden Gesellschaft dient, ist auf Grundlage von Sonderbestimmungen durchzuführen.Andrea Futterknecht - Raphael Albert - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432758
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                                                Unterbleiben der Gewährung von GeschäftsanteilenWann das Unterbleiben der Anteilsgewährung zwingend notwendig ist und unter welchen Voraussetzungen freiwillig darauf verzichtet werden kann wird im folgenden Beitrag behandelt.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432776
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                                                KapitalerhaltungsschutzDer Gläubigerschutz darf nicht dadurch gemindert werden, dass eine Gesellschaft mit hohem Stammkapital auf eine Gesellschaft mit niedrigerem Stammkapital verschmolzen wird.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432792
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                                                Durchführung der VerschmelzungDieser Beitrag stellt die Durchführung der Verschmelzung dar, beginnend mit der Firmenbuchanmeldung durch die Geschäftsführer.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432798
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                                                Folgen eines unangemessenen UmtauschverhältnissesEine Anfechtungsklage darf sich auch nicht darauf gründen, dass die in bestimmten Informationsunterlagen enthaltenen Erläuterungen des Umtauschverhältnisses oder der baren Zuzahlungen nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.Andrea Futterknecht - Raphael Albert - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 432813
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                                                Vereinfachte Verschmelzung§ 96 Abs 2 GmbHG sieht für zwei Tatbestände Erleichterungen für die Beschlussfassung in der übernehmenden Gesellschaft vor. Die Zustimmung der Generalversammlung zur Aufnahme der übertragenden Gesellschaft ist nicht immer erforderlich.Andrea Futterknecht - Albert Scherzer - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 433026

 
    