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Dokument-ID: 074888

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

§ 817. Nachweis der Testamentserfüllung

idF BGBl. I Nr. 87/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017

Ist kein Testamentsvollstrecker ernannt oder nimmt dieser seine Ernennung nicht an, so hat der Erbe dem Gericht nachzuweisen, dass er den Willen des Verstorbenen möglichst erfüllt oder Sicherheit geleistet hat.

(BGBl. I Nr. 87/2015)