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Dokument-ID: 771345

Vorschrift

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Inhaltsverzeichnis

Vierzehntes Hauptstück
Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil

I. Allgemeines

1. Pflichtteilsberechtigung

§ 756.

idF BGBl. I Nr. 87/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017

Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.

(BGBl. I Nr. 87/2015)