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                                    Dokument-ID: 074714
    
                                                            
                                            
                    Vorschrift
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
§ 614. Auslegung einer Ersatz- oder Nacherbschaft
idF BGBl. I Nr. 87/2015 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017
Ist eine Ersatz- oder Nacherbschaft undeutlich ausgedrückt, so ist sie auf eine solche Art auszulegen, dass die Freiheit des Erben, über das Eigentum zu verfügen, am wenigsten eingeschränkt wird. Dies gilt auch für die Frage, ob überhaupt eine Ersatz- oder Nacherbschaft angeordnet wurde.
(BGBl. I Nr. 87/2015)
 
    