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Dokument-ID: 1060874

Vorschrift

Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG)

Inhaltsverzeichnis

§ 73. Vollziehung

idF BGBl. I Nr. 135/2013 | Datum des Inkrafttretens 22.07.2013

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist die Bundesministerin für Finanzen betraut.