Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am Montag 17. August 2026 von 15:30 bis ca 18 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 1060819

Vorschrift

Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG)

Inhaltsverzeichnis

§ 52. Kostenloses Zur-Verfügung-Stellen von Prospekten, Rechenschaftsbericht und Halbjahresbericht

idF BGBl. I Nr. 135/2013 | Datum des Inkrafttretens 22.07.2013

Einem potentiellen Erwerber vor Vertragsabschluss sowie jedem interessierten Anteilinhaber eines gemäß § 48 oder § 49 vertriebenen AIF sind die Angaben gemäß § 21 sowie allenfalls das zu erstellende KID oder der Vereinfachte Prospekt in der jeweils geltenden Fassung, der zuletzt veröffentlichte Rechenschaftsbericht und der anschließende Halbjahresbericht, sofern er veröffentlicht ist, kostenlos zur Verfügung zu stellen.