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Dokument-ID: 1117879

Vorschrift

COVID-19-Maßnahmengesetz (COVID-19-MG)

Inhaltsverzeichnis

§ 7a. Amtsrevision

idF BGBl. I Nr. 89/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2022 | Datum des Außerkrafttretens 30.06.2023

Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte in Verfahren nach diesem Bundesgesetz Revision wegen Rechtswidrigkeit beim Verwaltungsgerichtshof erheben. Die Verwaltungsgerichte haben Ausfertigungen solcher Entscheidungen unverzüglich dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zu übermitteln.

(BGBl. I Nr. 89/2022)