Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am 1. April 2026 von 9:45 bis 10:45 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 161010

Vorschrift

Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988)

Inhaltsverzeichnis

§ 120. Sonstige Einkünfte

idF BGBl. Nr. 400/1988 | Datum des Inkrafttretens 30.07.1988

Die §§ 30 und 31 gelten für Veräußerungsvorgänge nach dem 31. Dezember 1988.