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Dokument-ID: 224674

Vorschrift

Genossenschaftsverschmelzungsgesetz (GenVG)

Inhaltsverzeichnis

§ 17.

idF BGBl. Nr. 223/1980 | Datum des Inkrafttretens 11.06.1980

Soweit in anderen bundesgesetzlichen Rechtsvorschriften auf Bestimmungen verwiesen ist, die durch dieses Bundesgesetz abgeändert oder aufgehoben werden, erhält die Verweisung ihren Inhalt aus den entsprechenden Bestimmungen dieses Bundesgesetzes.