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Dokument-ID: 197719

Vorschrift

Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG)

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Vollziehungsklausel

idF BGBl. I Nr. 75/2006 | Datum des Inkrafttretens 20.05.2006

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Justiz betraut.