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Dokument-ID: 197716

Vorschrift

Gesellschafter-Ausschlussgesetz (GesAusG)

Inhaltsverzeichnis

§ 8. Verweisungen

idF BGBl. I Nr. 75/2006 | Datum des Inkrafttretens 20.05.2006

Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.