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Vorschrift | Inhaltsverzeichnis

Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

idF BGBl. II Nr. 505/2022

Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung – COVID-19-GesV)

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