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Dokument-ID: 138899

Vorschrift

Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)

Inhaltsverzeichnis

ERSTER TEIL
Allgemeine Bestimmungen

ABSCHNITT I
Geltungsbereich

§ 1.

idF BGBl. I Nr. 139/1997 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1998

Dieses Bundesgesetz regelt die Kranken- und die Pensionsversicherung der im Inland in der gewerblichen Wirtschaft selbstständig Erwerbstätigen, der sonstigen im Inland selbstständig erwerbstätigen Personen, soweit sie nicht aufgrund dieser Erwerbstätigkeit nach einem anderen Bundesgesetz pflichtversichert sind sowie die Krankenversicherung der Bezieher einer Pension (Übergangspension) aus der Pensionsversicherung nach diesem Bundesgesetz. (22. Nov., BGBl I Nr 139/1997, Art 8, Abschn I, Z 1) – 1. 1. 1998.