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Dokument-ID: 193406

Vorschrift

GmbH-Gesetz (GmbHG)

Inhaltsverzeichnis

§ 101. Erhöhung des Stammkapitals

idF BGBl. Nr. 304/1996 | Datum des Inkrafttretens 01.07.1996

Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung das Stammkapital, so entfällt die Übernahmserklärung; § 52 Abs. 2 bis 5 und § 53 Abs. 2 Z 1 sind nicht anwendbar.